Zahlen zur Antragstellung und Bescheidung von Schengen-Visa sind durch die EU-Kommission recht gut erfasst.
So wurden im Jahr 2015 weltweit bei den Deutschen Botschaften und Konsulaten insgesamt 2.022.870 Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt. Hiervon wurden 1.872.322 Anträge positiv beschieden und 150.618 Anträge abgelehnt. Dies ergibt eine Ablehnungsquote von etwa 7,4 %.
Bei der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in China wurden insgesamt 362.132 Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt, wovon 349.326 Anträge positiv beschieden und 12.806 abgelehnt wurden. Dies ergibt eine Ablehnungsquote von ca. 3,7 %.
Im Vergleichszeitraum 2014 lag die Ablehnungsquote in China bei 4,3 % bei 316.197 Anträgen, wovon 13.666 abgelehnt wurden.
Es wäre jetzt aber trügerisch aufgrund der Zahlenlage darauf zu schließen, dass Anträge auf Erteilung eines Visums stets eine große Aussicht auf Erfolg haben. Denn tatsächlich wurden nur die Zahlen für Schengen-Visa betrachtet. Diese ermöglichen jedoch lediglich einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen und mithin keinen langfristigen Aufenthalt. Rechtliche Grundlage für die Erteilung ist der Schengener Grenzkodex, eine EU-Verordnung, welche die nationalen Vorschriften in weiten Teilen verdrängt.
Spannender ist es indes, die Zahlen zur Beantragung und Erteilung von Nationalen Visa („D Visa“) zu betrachten. Dies sind solche Visa, die für einen länger als 90 Tage gehenden Aufenthalt erteilt werden. Das Nationale Visum ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Zwecke Selbständigkeit, Arbeit, Studium, Ehegatten- und Familiennachzug, etc.
Das Auswärtige Amt teilt auf ihren Internetseiten mit, dass 2014 insgesamt 207.894 Nationale Visa erteilt worden sind und im Vorjahreszeitraum 2013 insgesamt 177.703 Nationale Visa positiv beschieden worden sind.
Interessant wäre es jedoch zu wissen, wieviele Anträge auf Erteilung eines Nationalen Visums abgelehnt worden sind. Dies war unter anderem Gegenstand einer Anfrage an die Bundesregierung im Jahr 2015.
Die Bundesregierung ließ beantworten (Drucksache 18/4765), dass im Jahr 2014 aus China 20.575 Anträge auf Erteilung eines Nationalen Visums gestellt wurden. Hiervon wurden 1.038 Anträge abgelehnt und 186 Anträge zurückgezogen. Dies ergibt eine Ablehnungsquote von 4,76 %. Dies klingt erstmal positiv.
Leider gibt die Bundesregierung jedoch keine Auskunft über die der Erteilung der Nationalen Visa zugrundeliegenden Zwecke (Studium, Ehegattennachzug, Arbeit, etc.). So gestaltet sich beispielsweise ein Ehegatten- bzw. Familiennachzug regelmäßig einfacher als die Einreise zum Zwecke der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder angestellten Tätigkeit.
Ebenfalls und dies ist bedauerlich, ergibt sich aus den dargestellten Zahlen nicht, in welchem Zeitraum die jeweiligen Anträge auf Erteilung eines Nationalen Visums durch die Auslandsdienststellen zum Abschluss geführt wurden.
Sofern also beabsichtigt ist, sich längerfristig in Deutschland niederzulassen, ist es ratsam, auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei der erfolgreichen Beantragung Ihres Visums.
Wir sind eine auf chinesische Mandantschaft spezialisierte Kanzlei. Die Beratung erfolgt deswegen auch in chinesischer Sprache. Hierdurch verhindern wir das Risiko von sprachlichen Missverständnissen und fördern den Erfolg unserer Mandanten. Zudem gewähren wir unseren Mandanten dadurch beste Betreuung in ihren Anliegen.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
So wurden im Jahr 2015 weltweit bei den Deutschen Botschaften und Konsulaten insgesamt 2.022.870 Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt. Hiervon wurden 1.872.322 Anträge positiv beschieden und 150.618 Anträge abgelehnt. Dies ergibt eine Ablehnungsquote von etwa 7,4 %.
Bei der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in China wurden insgesamt 362.132 Anträge auf Erteilung eines Schengen-Visums gestellt, wovon 349.326 Anträge positiv beschieden und 12.806 abgelehnt wurden. Dies ergibt eine Ablehnungsquote von ca. 3,7 %.
Im Vergleichszeitraum 2014 lag die Ablehnungsquote in China bei 4,3 % bei 316.197 Anträgen, wovon 13.666 abgelehnt wurden.
Es wäre jetzt aber trügerisch aufgrund der Zahlenlage darauf zu schließen, dass Anträge auf Erteilung eines Visums stets eine große Aussicht auf Erfolg haben. Denn tatsächlich wurden nur die Zahlen für Schengen-Visa betrachtet. Diese ermöglichen jedoch lediglich einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen und mithin keinen langfristigen Aufenthalt. Rechtliche Grundlage für die Erteilung ist der Schengener Grenzkodex, eine EU-Verordnung, welche die nationalen Vorschriften in weiten Teilen verdrängt.
Spannender ist es indes, die Zahlen zur Beantragung und Erteilung von Nationalen Visa („D Visa“) zu betrachten. Dies sind solche Visa, die für einen länger als 90 Tage gehenden Aufenthalt erteilt werden. Das Nationale Visum ist Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Zwecke Selbständigkeit, Arbeit, Studium, Ehegatten- und Familiennachzug, etc.
Das Auswärtige Amt teilt auf ihren Internetseiten mit, dass 2014 insgesamt 207.894 Nationale Visa erteilt worden sind und im Vorjahreszeitraum 2013 insgesamt 177.703 Nationale Visa positiv beschieden worden sind.
Interessant wäre es jedoch zu wissen, wieviele Anträge auf Erteilung eines Nationalen Visums abgelehnt worden sind. Dies war unter anderem Gegenstand einer Anfrage an die Bundesregierung im Jahr 2015.
Die Bundesregierung ließ beantworten (Drucksache 18/4765), dass im Jahr 2014 aus China 20.575 Anträge auf Erteilung eines Nationalen Visums gestellt wurden. Hiervon wurden 1.038 Anträge abgelehnt und 186 Anträge zurückgezogen. Dies ergibt eine Ablehnungsquote von 4,76 %. Dies klingt erstmal positiv.
Leider gibt die Bundesregierung jedoch keine Auskunft über die der Erteilung der Nationalen Visa zugrundeliegenden Zwecke (Studium, Ehegattennachzug, Arbeit, etc.). So gestaltet sich beispielsweise ein Ehegatten- bzw. Familiennachzug regelmäßig einfacher als die Einreise zum Zwecke der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder angestellten Tätigkeit.
Ebenfalls und dies ist bedauerlich, ergibt sich aus den dargestellten Zahlen nicht, in welchem Zeitraum die jeweiligen Anträge auf Erteilung eines Nationalen Visums durch die Auslandsdienststellen zum Abschluss geführt wurden.
Sofern also beabsichtigt ist, sich längerfristig in Deutschland niederzulassen, ist es ratsam, auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.
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