Apple Inc. verlor am 31.03.2016 gegen die Xinting Tiandi Science and Technology (Beijing) Co., Ltd. (XTST) vor den chinesischen Gerichten in letzter Instanz. Die Gerichte bestätigten damit, dass Apple Inc. kein ausschließliches Recht an der Marke „IPHONE“ hält. Das heißt, dass die XTST weiterhin Lederprodukte und lederähnliche Produkte, wie Brieftaschen, Handtaschen. Handytaschen, usw. unter dem Namen „IPHONE“ vertreiben darf.
Das Urteil ist selbst nicht umstritten. Allerdings hat es Apple Inc. unterlassen, die Marke iPhone in China rechtzeitig registrieren zu lassen, sodass diese 2007 zunächst von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde. Apple Inc. erhob gegen die Registrierung erstmals im Jahr 2010 Einwände, klagte allerdings erst zwei Jahre später und mithin fünf Jahre nach der Eintragung.
Ein Unterliegen vor Gericht hätte Apple Inc. sicherlich dadurch vermeiden können, wenn es die Marke in China rechtzeitig registriert und Verstöße unverzüglich und effizient verfolgt hätte.
Damit komme ich aber zum eigentlichen Punkt. Sangong Rechtsanwaltskanzlei begleitet zahlreiche Unternehmensgründungen von der ersten Beratung bis zur Geschäftsaufnahme.
Gerade bei dem beabsichtigten Vertrieb von Produkten, denen ein verzweigter Herstellungsprozess zugrunde liegt, aber auch in einfacher gelagerten Fällen, die eine grenzüberschreitende Dimension haben bzw. erreichen sollen, muss sich der Gründende ernsthaft über den Schutz seiner Rechte Gedanken machen. Dies wird leider allzu oft – aus verschiedentlichen Gründen – vernachlässigt. Dabei muss ein sachkundiger Rechtsanwalt auf Risiken hinweisen und Lösungsstrategien anbieten.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei begleitet sie bei der erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Das Urteil ist selbst nicht umstritten. Allerdings hat es Apple Inc. unterlassen, die Marke iPhone in China rechtzeitig registrieren zu lassen, sodass diese 2007 zunächst von einem anderen Unternehmen eingetragen wurde. Apple Inc. erhob gegen die Registrierung erstmals im Jahr 2010 Einwände, klagte allerdings erst zwei Jahre später und mithin fünf Jahre nach der Eintragung.
Ein Unterliegen vor Gericht hätte Apple Inc. sicherlich dadurch vermeiden können, wenn es die Marke in China rechtzeitig registriert und Verstöße unverzüglich und effizient verfolgt hätte.
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