Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät und unterstützt Unternehmen und Privatpersonen weltweit bei der Beantragung von Schengen-Visa.
Im Folgenden gibt Sangong Rechtsanwaltskanzlei einen kurzen Einblick in die Thematik unter Berücksichtigung der sogenannten Dauervisa bzw. unechten Jahresvisa.
Allgemein
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren noch drei Visumskategorien:
A – Flughafentransitvisum
C – Schengen-Visum
D – Nationales Visum für Aufenthalte, die 90 Tage überschreiten
Das Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Im Gegensatz zu den nationalen Aufenthaltstiteln wird auf das Schengen-Visum internationales Recht angewendet, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 („Visakodex“).
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist zusätzlich Kenntnis in den Bereichen des Schengener Durchführungsübereinkommens, dem Schengener Grenzkodex, der EU-Visum-Verordnung sowie je nach Sachverhalt weiterer Vorschriften notwendig.
Während also das Nationale Visum grundsätzlich der Vorbereitung eines nationalen Aufenthaltstitels dient (Beschäftigung, Selbständigkeit, Studium, etc.) und damit Aufenthalte von mehr als 90 Tagen Dauer umfasst, erlaubt das Schengen-Visum nur einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Dauervisum bzw. Mehrfachvisum
Schengen-Visa können in zeitlicher Hinsicht für einen längeren Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren durch die Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Dauervisum, Mehrfachvisum, Jahresvisum oder unechtem Jahresvisum.
Das Dauervisum bzw. Mehrfachvisum erlaubt indes nicht einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. So bleibt es dabei, dass Visa-Inhaber nach diesem Zeitraum auszureisen verpflichtet sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit nach weiteren 90 Tagen ohne entsprechende Antragstellung erneut einzureisen und dies unter Umständen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.
Dauervisa bzw. Mehrfachvisa bieten erhebliche Vorteile für Personen, die sich geschäftlich häufig in Deutschland bzw. im Schengen-Bereich aufhalten. So erübrigt sich die wiederholte Antragstellung über einen längeren Zeitraum und die geschäftlichen Tätigkeiten können zum Erfolg des Unternehmens in dem jeweiligen Schengen-Land flexibler ausgeübt werden.
Daneben bietet sich ein Dauervisum bzw. Mehrfachvisum auch für Personen an, die über familiäre Beziehungen zu dem Land der gewünschten Einreise verfügen. Ebenso für diesen Personenkreis entfällt dann auch die oftmals als lästig empfundene Antragstellung vor jeder beabsichtigten Einreise.
Der Vorteil auf Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen bei der Vergabe von Dauervisa bzw. Mehrfachvisa liegt in der Entlastung der Verwaltung, die anstelle der Bearbeitung mehrerer Anträge eines Antragstellers bzw. einer Antragstellerin über einen längeren Zeitraum, den Aufwand auf einen Antrag reduzieren kann.
Dennoch muss eindeutig gesagt werden, dass die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen einer Erteilung nur zustimmen werden, wenn in der Person des Antragstellers charakterliche und nachvollziehbare Gründe vorliegen.
Was wir für Sie tun!
Sangong Rechtsanwaltskanzlei verfügt über Erfahrung, um sie bei der erfolgreichen Antragstellung zu beraten und zu unterstützen.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei verfügt ebenso über eine besondere Expertise bei der effizienten Bearbeitung von Visaanträgen, die bei solchen deutschen Auslandsvertretungen vorgebracht werden, die aufgrund der nationalen Sicherheitslage nur über einen eingeschränkten Visaservice verfügen.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Im Folgenden gibt Sangong Rechtsanwaltskanzlei einen kurzen Einblick in die Thematik unter Berücksichtigung der sogenannten Dauervisa bzw. unechten Jahresvisa.
Allgemein
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existieren noch drei Visumskategorien:
A – Flughafentransitvisum
C – Schengen-Visum
D – Nationales Visum für Aufenthalte, die 90 Tage überschreiten
Das Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes. Im Gegensatz zu den nationalen Aufenthaltstiteln wird auf das Schengen-Visum internationales Recht angewendet, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 („Visakodex“).
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist zusätzlich Kenntnis in den Bereichen des Schengener Durchführungsübereinkommens, dem Schengener Grenzkodex, der EU-Visum-Verordnung sowie je nach Sachverhalt weiterer Vorschriften notwendig.
Während also das Nationale Visum grundsätzlich der Vorbereitung eines nationalen Aufenthaltstitels dient (Beschäftigung, Selbständigkeit, Studium, etc.) und damit Aufenthalte von mehr als 90 Tagen Dauer umfasst, erlaubt das Schengen-Visum nur einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Dauervisum bzw. Mehrfachvisum
Schengen-Visa können in zeitlicher Hinsicht für einen längeren Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren durch die Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Dauervisum, Mehrfachvisum, Jahresvisum oder unechtem Jahresvisum.
Das Dauervisum bzw. Mehrfachvisum erlaubt indes nicht einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. So bleibt es dabei, dass Visa-Inhaber nach diesem Zeitraum auszureisen verpflichtet sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit nach weiteren 90 Tagen ohne entsprechende Antragstellung erneut einzureisen und dies unter Umständen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.
Dauervisa bzw. Mehrfachvisa bieten erhebliche Vorteile für Personen, die sich geschäftlich häufig in Deutschland bzw. im Schengen-Bereich aufhalten. So erübrigt sich die wiederholte Antragstellung über einen längeren Zeitraum und die geschäftlichen Tätigkeiten können zum Erfolg des Unternehmens in dem jeweiligen Schengen-Land flexibler ausgeübt werden.
Daneben bietet sich ein Dauervisum bzw. Mehrfachvisum auch für Personen an, die über familiäre Beziehungen zu dem Land der gewünschten Einreise verfügen. Ebenso für diesen Personenkreis entfällt dann auch die oftmals als lästig empfundene Antragstellung vor jeder beabsichtigten Einreise.
Der Vorteil auf Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen bei der Vergabe von Dauervisa bzw. Mehrfachvisa liegt in der Entlastung der Verwaltung, die anstelle der Bearbeitung mehrerer Anträge eines Antragstellers bzw. einer Antragstellerin über einen längeren Zeitraum, den Aufwand auf einen Antrag reduzieren kann.
Dennoch muss eindeutig gesagt werden, dass die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen einer Erteilung nur zustimmen werden, wenn in der Person des Antragstellers charakterliche und nachvollziehbare Gründe vorliegen.
Was wir für Sie tun!
Sangong Rechtsanwaltskanzlei verfügt über Erfahrung, um sie bei der erfolgreichen Antragstellung zu beraten und zu unterstützen.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei verfügt ebenso über eine besondere Expertise bei der effizienten Bearbeitung von Visaanträgen, die bei solchen deutschen Auslandsvertretungen vorgebracht werden, die aufgrund der nationalen Sicherheitslage nur über einen eingeschränkten Visaservice verfügen.
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