Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt bereits seit mehreren Jahren die chinesische Gastronomie in Deutschland und kennt daher sehr gut die Herausforderungen, denen sich Restaurantinhaberinnen und -inhaber in ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sehen.
So stellt die Kanzlei seit einiger Zeit fest, dass die Beantragung, aber auch die Verlängerung von Spezialitätenköchen zunehmend schwieriger wird.
Ablehnung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit
Grund hierfür ist, dass die zuständige Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile in einer großen Anzahl an Fällen ihre Zustimmung gegenüber den zuständigen Ausländerbehörde bzw. Auslandsvertretungen versagt, da der gastronomische Betrieb nach Meinung der Bundesagentur für Arbeit nicht die Voraussetzungen eines Spezialitätenrestaurants im Sinne des Gesetzes erfüllt.
Begründung der Ablehnung
Die Bundesagentur für Arbeit weist bei ihren Ablehnungen vielfach auf eine neue Weisungslage hin. Demnach seien Buffet-Restaurants mit allgemeiner asiatischer Ausprägung keine Spezialitätenrestaurants mehr. Dies betrifft aber auch chinesische Restaurants, die nicht ausschließlich chinesische Küche anbieten, sondern daneben auch vietnamesische, thailändische und andere asiatische Speisen im Angebot haben. Damit wendet sich die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich gegen die bisherige Verwaltung, wonach es auf den Schwerpunkt des Speisenangebots ankommt.
Sachlage
Tatsächlich wurde eine solche neue Weisungslage, obwohl durch die Bundesagentur für Arbeit mehrfach angekündigt, bisher nicht veröffentlicht (Stand September 2018).
Eine solche Weisungslage dürfte überdies auch nicht mit der entsprechenden Regelung des § 11 Absatz 2 BeschV in Einklang zu bringen sein.
Wesentlich hiernach dürfte für die Betrachtung des gastronomischen Betriebs als Spezialitätenrestaurant sein, ob es sich bei dem fraglichen Betrieb, um einen Gastronomiebetrieb nach dem allgemeinen Sprachgebrauch handelt, also um einen Betrieb, in dem Speisen serviert werden und in dem der Gast im Allgemeinen eine gewisse Zeit verweilt.
Daneben müssen aber höhere Anforderungen an den Betrieb des Spezialitätenrestaurants gestellt werden, als dies bei einem gewöhnlichen Restaurant der Fall ist.
Das Verwaltungsgericht München begründet dies mit der Notwendigkeit des Vorhaltens eines spezifischen Bedarfs an ausländischen Spezialitätenköchen. Damit meint das Verwaltungsgericht, dass das Angebot an Speisen der Herstellung durch einen ausländischen Koch bedarf, der ohne Weiteres auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist.
Neben dem Speisenangebot sollen aber auch die Räumlichkeiten und deren Gestaltung wichtig für die Feststellung eines Spezialitätenrestaurants sein.
Empfohlenes Vorgehen
Es ist für die chinesische Gastronomie in Deutschland bereits schwierig, Spezialitätenköche in China zu finden, die auch bereit sind, bis zu vier Jahren im Ausland zu arbeiten.
Die gegenwärtige Situation führt dazu, dass die sowieso bereits schon angespannte Situation der chinesischen Gastronomie in Deutschland noch akuter wird. Die akute Personalknappheit hat in vielen Fällen bereits existentielle Auswirkungen erreicht.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt, dass Verhalten der zuständigen Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit nicht ohne Weiteres einfach zu akzeptieren.
Es gibt gesetzliche Möglichkeiten, die notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können, um die Bestätigung als Spezialitätenrestaurant durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, um als Arbeitsstätte für einen chinesischen Koch anerkannt zu werden.
Wichtig ist dabei, sich gleich bei der Beantragung bzw. Verlängerung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines Spezialitätenkochs von einer Rechtsanwaltskanzlei begleiten zu lassen, die sich in diesem Bereich auskennt und mehrjährige Erfahrung hat.
Dies gilt umso mehr aber auch in den Fällen, in denen bereits eine Ablehnung erfolgt ist und gegen diese vorgegangen werden soll.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei ist bereits seit vielen Jahren rechtlicher Partner der chinesischen Gastronomie in Deutschland. Die Spezialisierung der Kanzlei verbunden mit einem außerordentlichen Engagement, tiefen Kenntnissen des einschlägigen Rechts und vieljähriger Erfahrung ist für unsere Mandantinnen und Mandanten von Vorteil.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Handelns der Sangong Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Mandantinnen und Mandanten aus der Gastronomie wieder auf die Führung ihres Betriebs konzentrieren können, während die Kanzlei für eine umfassende Interessendurchsetzung sorgt.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
So stellt die Kanzlei seit einiger Zeit fest, dass die Beantragung, aber auch die Verlängerung von Spezialitätenköchen zunehmend schwieriger wird.
Ablehnung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit
Grund hierfür ist, dass die zuständige Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile in einer großen Anzahl an Fällen ihre Zustimmung gegenüber den zuständigen Ausländerbehörde bzw. Auslandsvertretungen versagt, da der gastronomische Betrieb nach Meinung der Bundesagentur für Arbeit nicht die Voraussetzungen eines Spezialitätenrestaurants im Sinne des Gesetzes erfüllt.
Begründung der Ablehnung
Die Bundesagentur für Arbeit weist bei ihren Ablehnungen vielfach auf eine neue Weisungslage hin. Demnach seien Buffet-Restaurants mit allgemeiner asiatischer Ausprägung keine Spezialitätenrestaurants mehr. Dies betrifft aber auch chinesische Restaurants, die nicht ausschließlich chinesische Küche anbieten, sondern daneben auch vietnamesische, thailändische und andere asiatische Speisen im Angebot haben. Damit wendet sich die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich gegen die bisherige Verwaltung, wonach es auf den Schwerpunkt des Speisenangebots ankommt.
Sachlage
Tatsächlich wurde eine solche neue Weisungslage, obwohl durch die Bundesagentur für Arbeit mehrfach angekündigt, bisher nicht veröffentlicht (Stand September 2018).
Eine solche Weisungslage dürfte überdies auch nicht mit der entsprechenden Regelung des § 11 Absatz 2 BeschV in Einklang zu bringen sein.
Wesentlich hiernach dürfte für die Betrachtung des gastronomischen Betriebs als Spezialitätenrestaurant sein, ob es sich bei dem fraglichen Betrieb, um einen Gastronomiebetrieb nach dem allgemeinen Sprachgebrauch handelt, also um einen Betrieb, in dem Speisen serviert werden und in dem der Gast im Allgemeinen eine gewisse Zeit verweilt.
Daneben müssen aber höhere Anforderungen an den Betrieb des Spezialitätenrestaurants gestellt werden, als dies bei einem gewöhnlichen Restaurant der Fall ist.
Das Verwaltungsgericht München begründet dies mit der Notwendigkeit des Vorhaltens eines spezifischen Bedarfs an ausländischen Spezialitätenköchen. Damit meint das Verwaltungsgericht, dass das Angebot an Speisen der Herstellung durch einen ausländischen Koch bedarf, der ohne Weiteres auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zu finden ist.
Neben dem Speisenangebot sollen aber auch die Räumlichkeiten und deren Gestaltung wichtig für die Feststellung eines Spezialitätenrestaurants sein.
Empfohlenes Vorgehen
Es ist für die chinesische Gastronomie in Deutschland bereits schwierig, Spezialitätenköche in China zu finden, die auch bereit sind, bis zu vier Jahren im Ausland zu arbeiten.
Die gegenwärtige Situation führt dazu, dass die sowieso bereits schon angespannte Situation der chinesischen Gastronomie in Deutschland noch akuter wird. Die akute Personalknappheit hat in vielen Fällen bereits existentielle Auswirkungen erreicht.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt, dass Verhalten der zuständigen Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit nicht ohne Weiteres einfach zu akzeptieren.
Es gibt gesetzliche Möglichkeiten, die notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können, um die Bestätigung als Spezialitätenrestaurant durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, um als Arbeitsstätte für einen chinesischen Koch anerkannt zu werden.
Wichtig ist dabei, sich gleich bei der Beantragung bzw. Verlängerung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines Spezialitätenkochs von einer Rechtsanwaltskanzlei begleiten zu lassen, die sich in diesem Bereich auskennt und mehrjährige Erfahrung hat.
Dies gilt umso mehr aber auch in den Fällen, in denen bereits eine Ablehnung erfolgt ist und gegen diese vorgegangen werden soll.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei ist bereits seit vielen Jahren rechtlicher Partner der chinesischen Gastronomie in Deutschland. Die Spezialisierung der Kanzlei verbunden mit einem außerordentlichen Engagement, tiefen Kenntnissen des einschlägigen Rechts und vieljähriger Erfahrung ist für unsere Mandantinnen und Mandanten von Vorteil.
Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Handelns der Sangong Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Mandantinnen und Mandanten aus der Gastronomie wieder auf die Führung ihres Betriebs konzentrieren können, während die Kanzlei für eine umfassende Interessendurchsetzung sorgt.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.