Die Blaue Karte EU ist immer wieder ein Thema im Beratungsgespräch und bei Nachfragen von Mandanten. Sangong Rechtsanwaltskanzlei nimmt dies daher zum Anlass diesen Aufenthaltstitel einmal näher vorzustellen:
Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Blauen Karte EU beachtet werden?
Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes (Drittstaatsangehöriger) benötigt entweder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Ob und wieweit ein ausländischer Hochschulabschluss ausdrücklich anerkannt wird, regelt die dafür zuständige deutsche staatliche Stelle.
Die Blaue Karte EU soll zwar auch erteilt werden in Fällen, in denen ein Drittstaatsangehöriger über mindestens fünf Jahre Arbeitserfahrung verfügt, welche dem Niveau eines Hochschulabschlusses vergleichbar ist. Diese Regelung ist jedoch derzeit nicht anwendbar. Denn Näheres soll durch Rechtsverordnung bestimmt sein. Eine solche ist jedoch bisher nicht erlassen worden.
Sofern denn der Drittstaatsangehörige über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügt, muss er ein jährliches Mindestgehalt vorweisen, welches zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt. Bei der Ausübung von Mangelberufen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden.
Die Zustimmung zur Ausübung der Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit kann im Verfahren entbehrlich sein.
Wie lange ist die Blaue Karte EU gültig?
Die Blaue Karte EU hat eine Standard-Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr, höchstens jedoch bis zu vier Jahren. Sie kann auch bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr betragen, erteilt werden.
Wann erhält der Inhaber einer Blauen Karte EU ein Recht zum Daueraufenthalt in Deutschland?
Drittstaatsangehörige haben die Möglichkeit nach zwei bis drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, wenn sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Es handelt sich nicht um Voraussetzungen, die auch bei der Erteilung vorgelegen haben müssen.
Fazit!
Die Blaue Karte EU ist mittlerweile ein allgemein bekannter Begriff, wobei viele Drittstaatsangehörige hinsichtlich des Inhalts und der Voraussetzungen wenig Ahnung haben. Die Blaue Karte EU wird daher fälschlicherweise oft als „einfache Eintrittskarte“ nach Deutschland verkauft wird. Dabei ist dieses Verfahren nicht für jeden Antragsteller geeignet. Tatsächlich sind Antragsverfahren zur Aufnahme einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG bzw. zur Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung oftmals erfolgsversprechender.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei begleitet sie bei der erfolgreichen Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Blauen Karte EU beachtet werden?
Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes (Drittstaatsangehöriger) benötigt entweder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Ob und wieweit ein ausländischer Hochschulabschluss ausdrücklich anerkannt wird, regelt die dafür zuständige deutsche staatliche Stelle.
Die Blaue Karte EU soll zwar auch erteilt werden in Fällen, in denen ein Drittstaatsangehöriger über mindestens fünf Jahre Arbeitserfahrung verfügt, welche dem Niveau eines Hochschulabschlusses vergleichbar ist. Diese Regelung ist jedoch derzeit nicht anwendbar. Denn Näheres soll durch Rechtsverordnung bestimmt sein. Eine solche ist jedoch bisher nicht erlassen worden.
Sofern denn der Drittstaatsangehörige über einen anerkannten Hochschulabschluss verfügt, muss er ein jährliches Mindestgehalt vorweisen, welches zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt. Bei der Ausübung von Mangelberufen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden.
Die Zustimmung zur Ausübung der Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit kann im Verfahren entbehrlich sein.
Wie lange ist die Blaue Karte EU gültig?
Die Blaue Karte EU hat eine Standard-Gültigkeitsdauer von mindestens einem Jahr, höchstens jedoch bis zu vier Jahren. Sie kann auch bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr betragen, erteilt werden.
Wann erhält der Inhaber einer Blauen Karte EU ein Recht zum Daueraufenthalt in Deutschland?
Drittstaatsangehörige haben die Möglichkeit nach zwei bis drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, wenn sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Es handelt sich nicht um Voraussetzungen, die auch bei der Erteilung vorgelegen haben müssen.
Fazit!
Die Blaue Karte EU ist mittlerweile ein allgemein bekannter Begriff, wobei viele Drittstaatsangehörige hinsichtlich des Inhalts und der Voraussetzungen wenig Ahnung haben. Die Blaue Karte EU wird daher fälschlicherweise oft als „einfache Eintrittskarte“ nach Deutschland verkauft wird. Dabei ist dieses Verfahren nicht für jeden Antragsteller geeignet. Tatsächlich sind Antragsverfahren zur Aufnahme einer Beschäftigung nach § 18 AufenthG bzw. zur Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung oftmals erfolgsversprechender.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei begleitet sie bei der erfolgreichen Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.