Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät deutschlandweit gastronomische Betriebe. Einen Schwerpunkt bilden hierbei auf die chinesische Küche ausgerichtete Restaurants.
Der chinesische Spezialitätenkoch nimmt dabei im Rahmen der rechtlichen Beratung eine besondere Rolle ein, die besonders anspruchsvoller Betreuung bedarf.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Beantragung der entsprechenden Aufenthaltstitel bei den Deutschen Botschaften und Ausländerbehörden und übernimmt die vollständige Kommunikation.
In letzter Zeit behandeln wir vermehrt Anliegen unserer Mandantschaft, die eine Weiterbeschäftigung in Deutschland begehren.
Grundlagen der Beschäftigung
Chinesische Spezialitätenköche dürfen nur für einen Zeitraum von 4 Jahren einer entsprechenden Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Grundlage hierfür ist ein Abkommen zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Verlängerung ist regelmäßig nicht möglich. Es bleibt dem chinesischen Spezialitätenkoch allerdings vorbehalten, nach einem Zeitraum von 4 Jahren, erneut einen Antrag bei den deutschen Auslandsvertretungen zu stellen, um wieder für denselben Zeitraum nach Deutschland zurückzukehren und hier als Koch zu arbeiten.
Gesellschaftliche Veränderungen
Verlängerungen bzw. Neuanträge, die dazu führen, dass der Spezialitätenkoch in Deutschland langfristig bleiben kann, stoßen regelmäßig auf Argwohn bei den Ausländerbehörden, die oft vermuten, dass es sich in diesen Fällen nur um eine verdeckte Weiterbeschäftigung als Spezialitätenkoch handele.
Unstreitig mag es solche Fälle sicherlich geben. Dennoch hat sich die Stellung des Spezialitätenkochs in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Arbeitskraft eines chinesischen Kochs wird mittlerweile weitaus mehr geschätzt als noch vor einigen Jahren.
Das Lohnniveau ist in China mittlerweile so gestiegen, dass es nicht mehr attraktiv ist, auch bei einem höheren Gehalt, von der Familie getrennt im Ausland zu arbeiten. Die Köche, die trotzdem nach Deutschland zur Arbeit kommen, begegnen im Betrieb einer höheren Wertschätzung. Sie übernehmen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit wichtige Leitungsaufgaben im Betrieb. Dies umso mehr, als auch viele Abkömmlinge von Inhabern chinesischer Restaurants, die elterlichen Betriebe nicht übernehmen wollen, da durch Schule und Studium andere Interessen geweckt wurden. Gleichzeitig werden aber auch die Inhaber dieser Restaurants älter und verlassen sich bei der Leitung des Betriebs zunehmend auf die Spezialitätenköche.
Weiterbeschäftigung als Führungskraft
Vor diesem Hintergrund wünschen sich verständlicherweise viele Restaurantinhaber eine Weiterbeschäftigung des Spezialitätenkochs als Führungskraft.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei betreut mehrere hierauf ausgerichtete Mandate, von denen einige bereits erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Behördliche und gerichtliche Praxis
Es ist dabei in vielen Fällen nicht einfach, die Unterstellung zu beseitigen, dass der Spezialitätenkoch nunmehr tatsächlich als leitender Angestellter beschäftigt werden soll. Leider beeinflusst diese Einstellung das Verwaltungsverfahren. Dabei übersehen die Ausländerbehörden, dass sie dieses für den Antragsteller neutral gestalten müssen und dass sie auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen haben.
Die negative Einstellung der Ausländerbehörden wird in einigen Fällen dann auch in den gerichtlichen Verfahren durch die Richter übernommen. Eine besonders bedauerliche Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, bei dem Sangong Rechtsanwaltskanzlei nicht verfahrensbeteiligt gewesen ist, kam zu dem Schluss, dass der Verlust von mehr als 15 Arbeitsplätzen und damit eine Betriebsschließung hinzunehmen sei, anstelle einem Spezialitätenkoch einen neuen Aufenthaltstitel als leitender Angestellter zu erteilen.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihre Interessen und die Ihrer Arbeitnehmer gleich von Anfang an durch Sangong Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Der chinesische Spezialitätenkoch nimmt dabei im Rahmen der rechtlichen Beratung eine besondere Rolle ein, die besonders anspruchsvoller Betreuung bedarf.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Beantragung der entsprechenden Aufenthaltstitel bei den Deutschen Botschaften und Ausländerbehörden und übernimmt die vollständige Kommunikation.
In letzter Zeit behandeln wir vermehrt Anliegen unserer Mandantschaft, die eine Weiterbeschäftigung in Deutschland begehren.
Grundlagen der Beschäftigung
Chinesische Spezialitätenköche dürfen nur für einen Zeitraum von 4 Jahren einer entsprechenden Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Grundlage hierfür ist ein Abkommen zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Verlängerung ist regelmäßig nicht möglich. Es bleibt dem chinesischen Spezialitätenkoch allerdings vorbehalten, nach einem Zeitraum von 4 Jahren, erneut einen Antrag bei den deutschen Auslandsvertretungen zu stellen, um wieder für denselben Zeitraum nach Deutschland zurückzukehren und hier als Koch zu arbeiten.
Gesellschaftliche Veränderungen
Verlängerungen bzw. Neuanträge, die dazu führen, dass der Spezialitätenkoch in Deutschland langfristig bleiben kann, stoßen regelmäßig auf Argwohn bei den Ausländerbehörden, die oft vermuten, dass es sich in diesen Fällen nur um eine verdeckte Weiterbeschäftigung als Spezialitätenkoch handele.
Unstreitig mag es solche Fälle sicherlich geben. Dennoch hat sich die Stellung des Spezialitätenkochs in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Arbeitskraft eines chinesischen Kochs wird mittlerweile weitaus mehr geschätzt als noch vor einigen Jahren.
Das Lohnniveau ist in China mittlerweile so gestiegen, dass es nicht mehr attraktiv ist, auch bei einem höheren Gehalt, von der Familie getrennt im Ausland zu arbeiten. Die Köche, die trotzdem nach Deutschland zur Arbeit kommen, begegnen im Betrieb einer höheren Wertschätzung. Sie übernehmen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit wichtige Leitungsaufgaben im Betrieb. Dies umso mehr, als auch viele Abkömmlinge von Inhabern chinesischer Restaurants, die elterlichen Betriebe nicht übernehmen wollen, da durch Schule und Studium andere Interessen geweckt wurden. Gleichzeitig werden aber auch die Inhaber dieser Restaurants älter und verlassen sich bei der Leitung des Betriebs zunehmend auf die Spezialitätenköche.
Weiterbeschäftigung als Führungskraft
Vor diesem Hintergrund wünschen sich verständlicherweise viele Restaurantinhaber eine Weiterbeschäftigung des Spezialitätenkochs als Führungskraft.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei betreut mehrere hierauf ausgerichtete Mandate, von denen einige bereits erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Behördliche und gerichtliche Praxis
Es ist dabei in vielen Fällen nicht einfach, die Unterstellung zu beseitigen, dass der Spezialitätenkoch nunmehr tatsächlich als leitender Angestellter beschäftigt werden soll. Leider beeinflusst diese Einstellung das Verwaltungsverfahren. Dabei übersehen die Ausländerbehörden, dass sie dieses für den Antragsteller neutral gestalten müssen und dass sie auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen haben.
Die negative Einstellung der Ausländerbehörden wird in einigen Fällen dann auch in den gerichtlichen Verfahren durch die Richter übernommen. Eine besonders bedauerliche Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, bei dem Sangong Rechtsanwaltskanzlei nicht verfahrensbeteiligt gewesen ist, kam zu dem Schluss, dass der Verlust von mehr als 15 Arbeitsplätzen und damit eine Betriebsschließung hinzunehmen sei, anstelle einem Spezialitätenkoch einen neuen Aufenthaltstitel als leitender Angestellter zu erteilen.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihre Interessen und die Ihrer Arbeitnehmer gleich von Anfang an durch Sangong Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.