Seit Januar 2019 haben Verbraucher die Möglichkeit über eine von den Organisationen foodwatch und fragdenstaat betriebene Plattform mit dem Namen „Topf Secret“ Anträge auf Zugang zu den Kontrollberichten der für die Überprüfung von gastronomischen Betrieben zuständigen Behörden zu stellen. Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Hierzu reicht es aus, dassder Verbraucher auf der Webseite seinen Namen, Email und Anschrift hinterlässt sowie den Namen und die Adresse des Restaurants einträgt, über das er Auskunft wünscht. Die Anfrage erfolgt dann automatisch auf Grundlage von Textbausteinen, welche die Organisationen zur Vereinfachung des Verfahrens vorbereitet haben.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei erreichen derzeit viele Anfragen von besorgten Gastronomen aus dem gesamten Bundesgebiet. Deren Sorge richtet sich nicht gegen die Auskunft an den Verbraucher selbst, sondern betreffen die Sorge vor Veröffentlichung im Internet. Betroffene Betriebe fühlen sich hierdurch an den Pranger gestellt. Es besteht auch Bedenken, dass die Plattform von Mitbewerbern genutzt wird. Gerade hier besteht ein großes Einfallstor für Missbrauch.
Da derartige Veröffentlichungen im Internet auch immer mit dem Risiko eines Existenzverlusts, bzw. massiven Beeinträchtigungen für die betroffenen Betriebe verbunden sind, sollten Veröffentlichungen nur nach einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter und nur durch die zuständigen Behörden erfolgen. Dies sieht auch das Gesetz so vor.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei hat daher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von foodwatch und fragenstaat betriebene Plattform „Topf Secret“.
Sollten Sie hiervon betroffen sein, sollten Sie einem Auskunftsantrag nicht ohne weiteres akzeptieren. Stattdessen sollten Sie in ihrer Situation fachlichen Rat suchen. Sangong Rechtsanwaltskanzlei ist bereits seit mehreren Jahren ein verlässlicher Partner der Gastronomie in Deutschland.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei erreichen derzeit viele Anfragen von besorgten Gastronomen aus dem gesamten Bundesgebiet. Deren Sorge richtet sich nicht gegen die Auskunft an den Verbraucher selbst, sondern betreffen die Sorge vor Veröffentlichung im Internet. Betroffene Betriebe fühlen sich hierdurch an den Pranger gestellt. Es besteht auch Bedenken, dass die Plattform von Mitbewerbern genutzt wird. Gerade hier besteht ein großes Einfallstor für Missbrauch.
Da derartige Veröffentlichungen im Internet auch immer mit dem Risiko eines Existenzverlusts, bzw. massiven Beeinträchtigungen für die betroffenen Betriebe verbunden sind, sollten Veröffentlichungen nur nach einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter und nur durch die zuständigen Behörden erfolgen. Dies sieht auch das Gesetz so vor.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei hat daher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von foodwatch und fragenstaat betriebene Plattform „Topf Secret“.
Sollten Sie hiervon betroffen sein, sollten Sie einem Auskunftsantrag nicht ohne weiteres akzeptieren. Stattdessen sollten Sie in ihrer Situation fachlichen Rat suchen. Sangong Rechtsanwaltskanzlei ist bereits seit mehreren Jahren ein verlässlicher Partner der Gastronomie in Deutschland.
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