Ob pandemiebedingt oder auch freiwillig: immer wieder werden wir von der Mandantschaft kontaktiert, weil ihnen die Einreise in das Bundesgebiet trotz Aufenthaltstitel verwehrt wird.
Grund: die nicht nur vorübergehende bzw. sechs Monate überschreitende Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Während der Covid-19-Pandemie gab es Ausnahmen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat reagierte auf die einhergehenden massiven Reiseeinschränkungen und sah u. a. vor, dass die Ausländerbehörden - auf Antrag - großzügige Fristverlängerungen gewähren.
In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Problematik geben:
Grund: die nicht nur vorübergehende bzw. sechs Monate überschreitende Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Während der Covid-19-Pandemie gab es Ausnahmen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat reagierte auf die einhergehenden massiven Reiseeinschränkungen und sah u. a. vor, dass die Ausländerbehörden - auf Antrag - großzügige Fristverlängerungen gewähren.
In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Problematik geben: