Viele chinesische Restaurants erhalten seit dem Dezember 2017 Ablehnungen der Bundesagentur für Arbeit mit der Folge, dass diese keine chinesischen Spezialitätenköche mehr anstellen dürfen bzw. den Spezialitätenköchen keine Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Die Ablehnungen der Bundesagentur ähneln sich in Formulierung und Begründung. In den meisten Fällen wird die Zustimmungsverweigerung wie folgt eingeleitet:
„Aufgrund einer neuen Weisungslage im Rahmen der Umsetzung des § 11 (2) BeschV muss der Antrag abgelehnt werden. Demnach sind Buffet-Restaurants mit allgemein asiatischer Ausprägung keine Spezialitätenrestaurants.“
Im Weiteren nimmt die Bundesagentur dann Bezug auf konkrete Umstände, die in dem betroffenen chinesischen Restaurant vorliegen würden. Im Ergebnis werden die Zustimmungen für China-Restaurants abgelehnt, die ein Buffet-Konzept in Verbindung mit den folgenden Eigenschaften anbieten: Mongolian Barbecue / Mongolisches Barbecue, All-you-can-eat, Teppanyaki, Sushi, Zubereitung von rohen Zutaten, die auf einer heißen Platte zubereitet werden und keiner Kenntnis der chinesischen Küche benötigen sollen, ergänzende japanische, indonesische oder thailändische Speisenangebote.
In einem der Sangong Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Fall wurde einem Mandanten, der ein großes chinesisches Buffet-Restaurant betreibt, die Zustimmung zur Anstellung eines Spezialitätenkochs verweigert, weil er Teigtaschen / Jiaozi anbietet und die zuständige Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit offensichtlich keine Kenntnis hatte, dass es sich hierbei um eine jahrtausendealte traditionelle chinesische Speise handelt.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei liegen interne Dokumente sowie eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit vor, die es zweifelhaft erscheinen lassen, dass tatsächlich eine neue Weisungslage zu § 11 Absatz 2 BeschV existiert.
Selbst wenn eine solche neue Weisungslage überhaupt existieren würde, ist Sangong Rechtsanwaltskanzlei der Ansicht, dass diese gegen das Gesetz verstößt. Insoweit wird davon ausgegangen, dass die „alte“ Weisungslage noch wirksam ist.
Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Freiburg der Sangong Rechtsanwaltskanzlei in einem von uns geführten Verfahren Recht gegeben (Beschluss des VG Freiburg vom 01.10.2018 – 1 K 4174/18) und ausgeführt:
„Die Eigenschaft als Buffet-Restaurant, das Speisen und Getränke zu einem festen Preis („all you can eat and drink“) anbietet, steht der Qualifizierung als Spezialitätenrestaurant entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen nicht per se entgegen...“ Ebenso erklärt das Gericht:
Weitere Kriterien für eine Qualifikation als Spezialitätenrestaurant sind... die Produktpalette, die der jeweiligen nationalen Küche entsprechen und zu mindestens 90 % aus landestypischen Spezialitäten bestehen soll.“
Sangong Rechtsanwaltskanzlei erreichen gegenwärtig deutschlandweit zahlreiche Anrufe besorgter Restaurantinhaber, die von Ablehnungen der Bundesagentur für Arbeit betroffen sind und sich um ihre Existenz sorgen. Wenn auch Sie Fragen haben und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir stehen Ihnen mit unserem Kenntnisstand und unserer Erfahrung in diesen Fällen zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
„Aufgrund einer neuen Weisungslage im Rahmen der Umsetzung des § 11 (2) BeschV muss der Antrag abgelehnt werden. Demnach sind Buffet-Restaurants mit allgemein asiatischer Ausprägung keine Spezialitätenrestaurants.“
Im Weiteren nimmt die Bundesagentur dann Bezug auf konkrete Umstände, die in dem betroffenen chinesischen Restaurant vorliegen würden. Im Ergebnis werden die Zustimmungen für China-Restaurants abgelehnt, die ein Buffet-Konzept in Verbindung mit den folgenden Eigenschaften anbieten: Mongolian Barbecue / Mongolisches Barbecue, All-you-can-eat, Teppanyaki, Sushi, Zubereitung von rohen Zutaten, die auf einer heißen Platte zubereitet werden und keiner Kenntnis der chinesischen Küche benötigen sollen, ergänzende japanische, indonesische oder thailändische Speisenangebote.
In einem der Sangong Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Fall wurde einem Mandanten, der ein großes chinesisches Buffet-Restaurant betreibt, die Zustimmung zur Anstellung eines Spezialitätenkochs verweigert, weil er Teigtaschen / Jiaozi anbietet und die zuständige Fachabteilung der Bundesagentur für Arbeit offensichtlich keine Kenntnis hatte, dass es sich hierbei um eine jahrtausendealte traditionelle chinesische Speise handelt.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei liegen interne Dokumente sowie eine Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit vor, die es zweifelhaft erscheinen lassen, dass tatsächlich eine neue Weisungslage zu § 11 Absatz 2 BeschV existiert.
Selbst wenn eine solche neue Weisungslage überhaupt existieren würde, ist Sangong Rechtsanwaltskanzlei der Ansicht, dass diese gegen das Gesetz verstößt. Insoweit wird davon ausgegangen, dass die „alte“ Weisungslage noch wirksam ist.
Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Freiburg der Sangong Rechtsanwaltskanzlei in einem von uns geführten Verfahren Recht gegeben (Beschluss des VG Freiburg vom 01.10.2018 – 1 K 4174/18) und ausgeführt:
„Die Eigenschaft als Buffet-Restaurant, das Speisen und Getränke zu einem festen Preis („all you can eat and drink“) anbietet, steht der Qualifizierung als Spezialitätenrestaurant entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen nicht per se entgegen...“ Ebenso erklärt das Gericht:
Weitere Kriterien für eine Qualifikation als Spezialitätenrestaurant sind... die Produktpalette, die der jeweiligen nationalen Küche entsprechen und zu mindestens 90 % aus landestypischen Spezialitäten bestehen soll.“
Sangong Rechtsanwaltskanzlei erreichen gegenwärtig deutschlandweit zahlreiche Anrufe besorgter Restaurantinhaber, die von Ablehnungen der Bundesagentur für Arbeit betroffen sind und sich um ihre Existenz sorgen. Wenn auch Sie Fragen haben und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir stehen Ihnen mit unserem Kenntnisstand und unserer Erfahrung in diesen Fällen zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.