Ist die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte ein Erfolg oder doch eher unbekannt?
Diese Frage muss man sich stellen vor dem Hintergrund, dass die für die Erteilung zugrundeliegende Vorschrift ursprünglich zum 1.08.2016 befristet war und Anträge nur bis zu diesem Datum gestellt werden durften. Mit der Streichung der Befristung hat die Bundesregierung zumindest festgestellt, dass die Vorschrift durch Antragsteller nicht rechtsmissbräuchlich benutzt wird und einer weiteren Anwendung keine Einwände entgegenstehen. Allerdings dürften viele Ausländer von der Vorschrift nicht bzw. nur wenig gewusst haben.
Es ist daher Zeit, sich diese einmal näher anzuschauen:
Inhalt und Voraussetzungen des Aufenthaltstitels
Zunächst erlaubt eine aufgrund dieser Vorschrift ausgestellte Aufenthaltserlaubnis einen Aufenthalt von 6 Monaten in Deutschland. In diesem Zeitraum darf sich ein Ausländer in Deutschland zur Suche eines Arbeitsplatzes aufhalten.
Begünstigt sind qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland und solche Personen, denen bereits im Bundesgebiet ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit ausgestellt wurde, die beispielsweise jedoch ihre Arbeit für ein Unternehmen beendet haben, ohne gleich eine Anschlussanstellung gefunden zu haben.
Antragstellende müssen Inhaber eines deutschen, eines anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses sein,
Dabei zeigt sich in der Praxis, dass die Anerkennung eines Hochschulabschlusses sowie die Feststellung der Vergleichbarkeit eines ausländischen mit einem deutschen Hochschulabschluss Probleme bereitet. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, sich bei der Antragstellung durch einen versierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Fazit!
Der dargestellte Aufenthaltstitel ist nicht für jeden Antragsteller gleich geeignet. Gerade ausländische Absolventen deutscher Universitäten, die sich erst auf dem Arbeitsmarkt orientieren müssen, kommen häufig in den Genuss für sie günstigerer Vorschriften.
Ein anwaltliches Beratungsgespräch zielt darauf ab, dem Mandanten erst zuzuhören, ihn über seine Situation aufzuklären und sodann die Möglichkeiten aufzuzeigen.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei begleitet Sie bei der erfolgreichen Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Diese Frage muss man sich stellen vor dem Hintergrund, dass die für die Erteilung zugrundeliegende Vorschrift ursprünglich zum 1.08.2016 befristet war und Anträge nur bis zu diesem Datum gestellt werden durften. Mit der Streichung der Befristung hat die Bundesregierung zumindest festgestellt, dass die Vorschrift durch Antragsteller nicht rechtsmissbräuchlich benutzt wird und einer weiteren Anwendung keine Einwände entgegenstehen. Allerdings dürften viele Ausländer von der Vorschrift nicht bzw. nur wenig gewusst haben.
Es ist daher Zeit, sich diese einmal näher anzuschauen:
Inhalt und Voraussetzungen des Aufenthaltstitels
Zunächst erlaubt eine aufgrund dieser Vorschrift ausgestellte Aufenthaltserlaubnis einen Aufenthalt von 6 Monaten in Deutschland. In diesem Zeitraum darf sich ein Ausländer in Deutschland zur Suche eines Arbeitsplatzes aufhalten.
Begünstigt sind qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland und solche Personen, denen bereits im Bundesgebiet ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit ausgestellt wurde, die beispielsweise jedoch ihre Arbeit für ein Unternehmen beendet haben, ohne gleich eine Anschlussanstellung gefunden zu haben.
Antragstellende müssen Inhaber eines deutschen, eines anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses sein,
Dabei zeigt sich in der Praxis, dass die Anerkennung eines Hochschulabschlusses sowie die Feststellung der Vergleichbarkeit eines ausländischen mit einem deutschen Hochschulabschluss Probleme bereitet. Es empfiehlt sich daher regelmäßig, sich bei der Antragstellung durch einen versierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Fazit!
Der dargestellte Aufenthaltstitel ist nicht für jeden Antragsteller gleich geeignet. Gerade ausländische Absolventen deutscher Universitäten, die sich erst auf dem Arbeitsmarkt orientieren müssen, kommen häufig in den Genuss für sie günstigerer Vorschriften.
Ein anwaltliches Beratungsgespräch zielt darauf ab, dem Mandanten erst zuzuhören, ihn über seine Situation aufzuklären und sodann die Möglichkeiten aufzuzeigen.
Sangong Rechtsanwaltskanzlei begleitet Sie bei der erfolgreichen Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.