Leitfaden für die chinesische Gastronomie und Restaurants im Allgemeinen
Die Corona Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft mit voller Wucht. Umsätze brechen ein. Hiervon betroffen ist auch die Gastronomie, insbesondere die chinesischen Restaurants. Bereits vor den ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung und den Landesregierungen nahm die Zahl der Gäste stark ab. Mit den verhängten Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona Virus / Covid-19 haben nunmehr viele chinesische Restaurants kurzzeitig schließen müssen, um die Verluste zumindest zu reduzieren. Dabei bleibt es eine Tatsache, dass es trotz der Schließungen weiterhin massive wirtschaftliche Einbußen gibt. Jetzt ist es für die Unternehmen und insbesondere die Restaurants wichtig, die Zeit zu überstehen, bis das Virus zumindest keine Gefahr mehr für das öffentliche Leben darstellt.
Unternehmen und auch Restaurants können hier die folgenden Maßnahmen ergreifen, um ihre Existenz zu sichern:
Sicherstellung liquider Mittel
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, stellt momentan zinsgünstige Kredite von 1,00 % effektivem Jahreszins zur Verfügung zur Sicherstellung des laufenden Betriebs zur Verfügung. Mit einer weiteren Absenkung ist zu rechnen. Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt bei einer effizienten und zügigen Antragstellung. Denn nur ein vollständig gestellter Antrag gewährleistet die zügige Freigabe von Mitteln. Das gilt insbesondere, als jetzt viele Anträge eingehen und von den Banken bearbeitet werden müssen. Wichtig ist, dass die Unternehmen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein müssen. Hier bedarf es unter Umständen im Einzelfall eines vertieften Vortrags.
Neben der KfW haben teilweise auch die Landesbanken entsprechende Förderprogramme aufgestellt.
Kurzarbeitergeld
Auch die chinesische Gastronomie ist davon betroffen, dass Mitarbeiter mangels Kunden nicht mehr ausreichend beschäftigt werden können. Für diesen Fall hat die Regierung am 10.03.2020 den Entwurf des Arbeit-von-morgen-Gesetzes beschlossen. Hierdurch hat das Bundesministerium für Arbeit die Möglichkeit durch Verordnung kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen umzusetzen. So übernimmt der Staat mindestens 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts und das für einen Zeitraum von 12 Monaten. Wichtig ist auch hier die schnelle Antragstellung. Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie hierbei.
Umsatzsteuer, Steuern im Allgemeinen
Sangong Rechtsanwaltskanzlei hört gerade von vielen chinesischen Restaurants, dass die laufenden Steuern nicht oder nicht mehr umfänglich gegenüber den Finanzbehörden und Gemeinden gezahlt werden können. Dies betrifft insbesondere die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Hierbei handelt es sich um Zahlungen des Unternehmers auf zukünftige Umsatzsteuer. In der Regel erfolgt eine solche Vorauszahlung, um gegenüber der Finanzverwaltung eine sogenannte Dauerfristverlängerung zu erlangen, also die Möglichkeit später als vorgesehen, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Da die Gastronomie besonders umsatzstark ist, gibt es bei Restaurants üblicher Weise sehr hohe Vorauszahlungen. Sangong Rechtsanwaltskanzlei setzt sich für Sie ein, laufende Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer zu reduzieren.
Daneben steht Ihnen Sangong Rechtsanwaltskanzlei auch bei der Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Seite. Ebenso unterstützt Sie Sangong Rechtsanwaltskanzlei bei der Stundung fälliger Steuerzahlungen und bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzverwaltung.
Verhandlungen mit Zulieferern
Gerade in der Gastronomie gehen viele Betriebe sogenannte Dauerschuldverhältnisse ein, also Verträge, die über mehrere Jahre gehen und häufig auch mit der verpflichtenden Abnahme von Produkten verbunden sind. Ein Beispiel sind Bezugsverträge mit Brauereien oder Lebensmittellieferanten. Da gerade Brauereien im Gegenzug für eine Mindestabnahme für einen längeren Zeitraum ein Darlehen gewähren, ist es in der Regel nicht einfach, diese Verträge zu beenden. Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen mit Zulieferern, um Ihre laufenden Kosten zu reduzieren. Gerade am Beispiel eines Leistungs- und Getränkebezugsvertrags, wie er zwischen Restaurant und Brauerei abgeschlossen wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Das Institut der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, die jeweils im Einzelfall festzustellen sind, eine Anpassung von Vertragsinhalten an veränderte Lebensverhältnisse.
Mit Sangong Rechtsanwaltskanzlei haben Sie einen starken Partner für Ihre rechtlichen Anliegen an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt auf deutsch, chinesisch oder englisch.
Dieser Text ist auf Englisch und Chinesisch verfügbar. Rufen Sie dazu einfach den News-Bereich in der jeweiligen Sprache auf.
Die Corona Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft mit voller Wucht. Umsätze brechen ein. Hiervon betroffen ist auch die Gastronomie, insbesondere die chinesischen Restaurants. Bereits vor den ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung und den Landesregierungen nahm die Zahl der Gäste stark ab. Mit den verhängten Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona Virus / Covid-19 haben nunmehr viele chinesische Restaurants kurzzeitig schließen müssen, um die Verluste zumindest zu reduzieren. Dabei bleibt es eine Tatsache, dass es trotz der Schließungen weiterhin massive wirtschaftliche Einbußen gibt. Jetzt ist es für die Unternehmen und insbesondere die Restaurants wichtig, die Zeit zu überstehen, bis das Virus zumindest keine Gefahr mehr für das öffentliche Leben darstellt.
Unternehmen und auch Restaurants können hier die folgenden Maßnahmen ergreifen, um ihre Existenz zu sichern:
Sicherstellung liquider Mittel
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, stellt momentan zinsgünstige Kredite von 1,00 % effektivem Jahreszins zur Verfügung zur Sicherstellung des laufenden Betriebs zur Verfügung. Mit einer weiteren Absenkung ist zu rechnen. Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt bei einer effizienten und zügigen Antragstellung. Denn nur ein vollständig gestellter Antrag gewährleistet die zügige Freigabe von Mitteln. Das gilt insbesondere, als jetzt viele Anträge eingehen und von den Banken bearbeitet werden müssen. Wichtig ist, dass die Unternehmen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein müssen. Hier bedarf es unter Umständen im Einzelfall eines vertieften Vortrags.
Neben der KfW haben teilweise auch die Landesbanken entsprechende Förderprogramme aufgestellt.
Kurzarbeitergeld
Auch die chinesische Gastronomie ist davon betroffen, dass Mitarbeiter mangels Kunden nicht mehr ausreichend beschäftigt werden können. Für diesen Fall hat die Regierung am 10.03.2020 den Entwurf des Arbeit-von-morgen-Gesetzes beschlossen. Hierdurch hat das Bundesministerium für Arbeit die Möglichkeit durch Verordnung kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen umzusetzen. So übernimmt der Staat mindestens 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts und das für einen Zeitraum von 12 Monaten. Wichtig ist auch hier die schnelle Antragstellung. Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie hierbei.
Umsatzsteuer, Steuern im Allgemeinen
Sangong Rechtsanwaltskanzlei hört gerade von vielen chinesischen Restaurants, dass die laufenden Steuern nicht oder nicht mehr umfänglich gegenüber den Finanzbehörden und Gemeinden gezahlt werden können. Dies betrifft insbesondere die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Hierbei handelt es sich um Zahlungen des Unternehmers auf zukünftige Umsatzsteuer. In der Regel erfolgt eine solche Vorauszahlung, um gegenüber der Finanzverwaltung eine sogenannte Dauerfristverlängerung zu erlangen, also die Möglichkeit später als vorgesehen, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Da die Gastronomie besonders umsatzstark ist, gibt es bei Restaurants üblicher Weise sehr hohe Vorauszahlungen. Sangong Rechtsanwaltskanzlei setzt sich für Sie ein, laufende Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer zu reduzieren.
Daneben steht Ihnen Sangong Rechtsanwaltskanzlei auch bei der Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Seite. Ebenso unterstützt Sie Sangong Rechtsanwaltskanzlei bei der Stundung fälliger Steuerzahlungen und bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzverwaltung.
Verhandlungen mit Zulieferern
Gerade in der Gastronomie gehen viele Betriebe sogenannte Dauerschuldverhältnisse ein, also Verträge, die über mehrere Jahre gehen und häufig auch mit der verpflichtenden Abnahme von Produkten verbunden sind. Ein Beispiel sind Bezugsverträge mit Brauereien oder Lebensmittellieferanten. Da gerade Brauereien im Gegenzug für eine Mindestabnahme für einen längeren Zeitraum ein Darlehen gewähren, ist es in der Regel nicht einfach, diese Verträge zu beenden. Sangong Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei Vertragsverhandlungen mit Zulieferern, um Ihre laufenden Kosten zu reduzieren. Gerade am Beispiel eines Leistungs- und Getränkebezugsvertrags, wie er zwischen Restaurant und Brauerei abgeschlossen wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Das Institut der Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, die jeweils im Einzelfall festzustellen sind, eine Anpassung von Vertragsinhalten an veränderte Lebensverhältnisse.
Mit Sangong Rechtsanwaltskanzlei haben Sie einen starken Partner für Ihre rechtlichen Anliegen an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt auf deutsch, chinesisch oder englisch.
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