Was ist der Turkey Desk?
Aufgrund der steigenden Anzahl türkischer Mandate hat sich die Kanzlei dazu entschieden, eine eigenes Turkey Desk zu eröffnen, um dem besonderen Beratungs- und Betreuungsbedarf türkischer Staatsangehöriger zu entsprechen.
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Damla Yağbasan, Leiterin des Turkey Desk
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Wie können wir unseren Mandanten aus der Türkei helfen:
Die engen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei ebnen den Weg für einen ständigen Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen diesen beiden Ländern. Infolgedessen beantragen hunderte von Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung/zum Studium, zur Beschäftigung oder zur Familienzusammenführung in Deutschland.
Seit 1964 haben viele türkische Angestellte und ihre Familien eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Familienzusammenführung auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens EWG - Türkei (ARB 1/80) erhalten. 1991 wurde zwischen Deutschland und der Türkei die Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern türkischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen abgeschlossen. Seitdem haben Mitarbeiter eines türkischen Unternehmens das Recht auf eine Arbeitserlaubnis, um für eine begrenzte Zeit in einem deutschen Unternehmen zu arbeiten.
Im März 2020 sind die neuen Regelungen und Voraussetzungen zum Erwerb einer Arbeitserlaubnis in Deutschland in Kraft getreten. Diese ermöglichen Hochschulabsolventen bzw. Menschen, die eine qualifizierte Berufsausbildung in oder außerhalb Deutschlands absolviert haben, einfacher und schneller eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wenn sie einen Job in Deutschland gefunden haben. Insbesondere in den Bereichen Medizin / Pflege und IT werden qualifizierte Mitarbeiter aus der Türkei benötigt.
Familienangehörige (Mutter, Vater, Partner und Kind) eines deutschen Staatsbürgers oder Ausländer mit einem Aufenthaltstitel haben ebenfalls das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung zu erhalten.
Da Bildung in Deutschland kostengünstig und qualitativ hochwertig zu erhalten ist, entscheiden sich viele türkische Studenten für eine Berufsausbildung, Grundstudium, Masterstudium oder ein Doktorat in Deutschland. Darüber hinaus nimmt die Türkei als Beitrittskandidat der EU seit 2004 am Erasmus Austauschprogramm teil. In diesem Rahmen kommen tausende türkische Bachelor-Studenten, Master-Studenten, Doktoranden und Forscher nach Deutschland, um ein oder zwei Semester an deutschen Universitäten zu studieren oder Praktika in Deutschland zu absolvieren. Für einen solchen Langzeitaufenthalt müssen die Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken haben.
Der deutsche Markt ist zudem interessant für türkische Investoren. Um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten und ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, muss nicht nur die Mindestkapitalvoraussetzung erfüllt sein, sondern auch ein Geschäfts- und Rentabilitätsplan erstellt werden. Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen und eine detaillierte Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente.
Türkischen Staatsangehörige stehen diverse Möglichkeiten zum Erwerb einer deutschen Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung. Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät Sie zu Fragen rund um Ihre Aufenthaltserlaubnis und begleitet Sie sowohl während des Verfahrens als auch bei auftretenden Problemen
Weitere Informationen zu unseren Spezialgebieten finden Sie auf unserer Website. Sie können uns auf Deutsch, Englisch, Chinesisch oder Türkisch kontaktieren bei Fragen zur Einwanderung, Geschäft oder Investitionen in Deutschland.
Seit 1964 haben viele türkische Angestellte und ihre Familien eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Familienzusammenführung auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens EWG - Türkei (ARB 1/80) erhalten. 1991 wurde zwischen Deutschland und der Türkei die Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern türkischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen abgeschlossen. Seitdem haben Mitarbeiter eines türkischen Unternehmens das Recht auf eine Arbeitserlaubnis, um für eine begrenzte Zeit in einem deutschen Unternehmen zu arbeiten.
Im März 2020 sind die neuen Regelungen und Voraussetzungen zum Erwerb einer Arbeitserlaubnis in Deutschland in Kraft getreten. Diese ermöglichen Hochschulabsolventen bzw. Menschen, die eine qualifizierte Berufsausbildung in oder außerhalb Deutschlands absolviert haben, einfacher und schneller eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, wenn sie einen Job in Deutschland gefunden haben. Insbesondere in den Bereichen Medizin / Pflege und IT werden qualifizierte Mitarbeiter aus der Türkei benötigt.
Familienangehörige (Mutter, Vater, Partner und Kind) eines deutschen Staatsbürgers oder Ausländer mit einem Aufenthaltstitel haben ebenfalls das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis für Familienzusammenführung zu erhalten.
Da Bildung in Deutschland kostengünstig und qualitativ hochwertig zu erhalten ist, entscheiden sich viele türkische Studenten für eine Berufsausbildung, Grundstudium, Masterstudium oder ein Doktorat in Deutschland. Darüber hinaus nimmt die Türkei als Beitrittskandidat der EU seit 2004 am Erasmus Austauschprogramm teil. In diesem Rahmen kommen tausende türkische Bachelor-Studenten, Master-Studenten, Doktoranden und Forscher nach Deutschland, um ein oder zwei Semester an deutschen Universitäten zu studieren oder Praktika in Deutschland zu absolvieren. Für einen solchen Langzeitaufenthalt müssen die Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken haben.
Der deutsche Markt ist zudem interessant für türkische Investoren. Um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten und ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, muss nicht nur die Mindestkapitalvoraussetzung erfüllt sein, sondern auch ein Geschäfts- und Rentabilitätsplan erstellt werden. Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen und eine detaillierte Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente.
Türkischen Staatsangehörige stehen diverse Möglichkeiten zum Erwerb einer deutschen Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung. Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät Sie zu Fragen rund um Ihre Aufenthaltserlaubnis und begleitet Sie sowohl während des Verfahrens als auch bei auftretenden Problemen
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