Ihr Business unsere Tätigkeitsbereiche
Im Folgenden gibt Ihnen Sangong Rechtsanwaltskanzlei einen Überblick über die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei.
Unternehmensgründungen
Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät Sie umfassend über Ihr Vorhaben unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Risiken und steuerrechtlicher Auswirkungen. Aus der Beratung entsteht dann Ihre passgenaue Unternehmensform. Es bestehen außerordentlich hohe Erfahrungswerte in der Gründung von Unternehmen durch Ausländer mit und ohne Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland. |
Erwerbsmigration für Selbständige
Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät zu Fragen der Erlangung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG. Dabei übernimmt die Kanzlei die gesamte Vorbereitung von der Erstellung des Businessplans, über die Rentabilitätsplanung bis zur Beantragung des Aufenthaltstitels und der Kommunikation mit den deutschen Auslandsvertretungen, den Ausländerbehörden vor Ort und den zu beteiligenden Fachinstitutionen, wie beispielsweise der Industrie- und Handelskammer. Zugute kommt den Mandantinnen und Mandanten hierbei, dass die Kanzlei über eine ausgewiesene Expertise in der selbständigen Erwerbsmigration verfügt und daneben auch über den erforderlichen wirtschaftlichen Fachverstand. Gerade durch die gründliche Vorbereitung sämtlicher Unterlagen aus einer Hand sind die Chancen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels positiv zu bewerten. So konnte Sangong Rechtsanwaltskanzlei in den vergangenen Jahren zahlreichen Ausländerinnen und Ausländern die Möglichkeit eröffnen, sich in Deutschland im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit niederzulassen. |
Steuerstrafrecht
Sangong Rechtsanwaltskanzlei versteht sich als Experten in der Beratung und Verteidigung von Fällen der sogenannten Steuerhinterziehung. Der Vorwurf ist durch die Finanzbehörden schnell erhoben, die Wirkungen auf den Betroffenen als Unternehmer und Privatperson sind groß. Eine Auswahl an Sachverhalten, mit denen Sangong Rechtsanwaltskanzlei in der Vergangenheit befasst gewesen ist: "Schwarzarbeitskontrollen" der Hauptzollämter Betriebsüberprüfungen des Hauptzollamts haben zur Feststellung nicht ordnungsgemäß angemeldeter Mitarbeiter geführt. Dabei ging es zunächst um den Vorwurf nicht abgeführter Lohnsteuer sowie de Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen. Gerade bei ausländischen Mitarbeitern, die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, wird häufig auch der Vorwurf des Menschenhandels erhoben. Im Weiteren werden dann die zuständigen Finanzämter eigene Ermittlungen anstrengen, die häufig die Umsatzsteuer zum Inhalt hat und dann auf andere Steuerarten, wie Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer erweitert wird. Verwendung manipulierter Kassensysteme Sangong Rechtsanwaltskanzlei war in der jüngeren Vergangenheit insbesondere mit SOARQ-Fällen befasst. Diese Software, daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere, denen ein ähnliches System zugrunde liegt, verändert auf Aufforderung des Bedienenden die eingegebenen Daten. Dies gelingt dadurch, dass den Daten nicht eine laufende Nummer zugewiesen wird, sondern ein Zeitstempel vergeben wird. Durch die nicht erfolgte vollständige Löschung der nichtgewünschten Daten können die zuständigen Finanzämter die Buchungsdaten sehr genau wiedergeben. In diesen Fällen ist insbesondere eine Verteidigung angezeigt, die bestmöglich dafür sorgt, dass die Auswirkungen einer Verurteilung angemessen bleiben. Aber auch hier steht der Einzelfall im Vordergrund. Unter Umständen liegt ein atypischer Sachverhalt vor, der den Vorwurf verringert. Nichtabgabe von Steuererklärungen Die Nichtabgabe von Steuererklärungen kann viele Gründe haben. Es kann Unkenntnis darüber herrschen, dass ein Sachverhalt steuerrechtlich bedeutsam ist und dieser daher nicht gegenüber den Finanzbehörden erklärt wird. Daneben gibt es in der Praxis auch häufig Fälle, in denen Unternehmer mit ihrer Steuererklärung überfordert gewesen sind und daher Erklärungen unterblieben. Die Erfahrung von Sangong Rechtsanwaltskanzlei ist, dass dies auch die Unternehmer trifft, die von einem Steuerberater betreut werden. Die Kanzlei beobachtet, dass dies häufig ausländische Mandantinnen und Mandanten betrifft. Es steht zu vermuten, dass die betreffenden Steuerberater mit der Betreuung eines solchen Mandats wegen des zugrunde liegenden Arbeitsaufwands überfordert sind. In diesen Fällen hat Sangong Rechtsanwaltskanzlei Steuerberater bereits erfolgreich gerichtlich in Haftung genommen und vermittelt auf Wunsch auch gerne einen qualifizierten Steuerberater. |
Lebensmittelhygiene
Ein weiterer Bestandteil der Beratung von Sangong Rechtsanwaltskanzlei ist die Beratung in Angelegenheiten der Lebensmittelhygiene in der Gastronomie. Im Prozess der Speisenzubereitung sind die entsprechenden Hygieneregelungen einzuhalten. Es gibt jedoch Fälle, in denen dies nicht stets der Fall ist. Häufig steht dahinter kein Vorsatz. Die Auswirkungen sind dennoch groß: Die Zuverlässigkeit als Gastrom kann in Frage gestellt werden mit der Folge, dass Genehmigungen entzogen oder der Betroffene nicht mehr als Geschäftsführer bestellt werden darf. Daneben können die zuständigen Veterinärämter empfindliche Geldstrafen verhängen. Über allem steht aber auch der Reputationsverlust, der mit der amtlichen oder privaten Veröffentlichung eines Prüfungsberichts einhergeht. Sangong Rechtsanwaltskanzlei berät bundesweit gastronomische Betriebe bei der Abwehr unberechtigter Feststellungen, der Festsetzung zu hoher Geldstrafen und sonstiger Folgen, die mit der Feststellung von Hygieneverstößen im Zusammenhang stehen. Im Vordergrund jeder Beratung und Unterstützung muss dabei immer stehen, Schaden von den Betrieben abzuwehren und den Betrieb aufrecht zu erhalten. |
Vertragsrecht
1. Erstellung von Verträgen Wir gestalten Ihre Verträge rechtssicher: Ob branchenspezifische Kauf-, Kooperations-, Werk, Miet-, Arbeitsverträge oder Service-Level-Agreements, auf all diese Arten von Verträgen können wir eingehen. Denn nichts ist wichtiger, als Verträge, die Ihr Tagesgeschäft und große Projekte absichern. Dabei stehen wir im direkten Austausch mit Ihnen und achten darauf, dass Ihre Verträge auch im internationalen Rechtsverkehr Bestand haben. Durch eine klare Struktur sowie sprachliche und rechtliche Exaktheit der Verträge vermeiden Sie künftige Auseinandersetzungen und stärken Ihre wirtschaftliche Ausgangsposition. Ebenso begleiten wir Sie bei den entsprechenden Vertragsverhandlungen. |
2. Vertragsprüfung Im Rahmen der Vertragsprüfung zeigen wir rechtliche Risiken der von Ihnen eingegangenen Verträge im Hinblick auf Gesetze und aktuellen Rechtsprechung auf, und helfen Ihnen, diese wieder in den rechtssicheren Bereich zu überführen. Daneben analysieren wir rechtliche Schwachstellen, die Ihnen die Möglichkeit geben, den jeweiligen Vertrag zu lösen bzw. Ihre Verhandlungsposition stärken. |