Business Migration
Wir helfen Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmen in Deutschland zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels.
Hierbei werten wir gemeinsam Ihr persönliches Profil aus und diskutieren Ihre Wünsche und Ideen, welche es zu realisieren gelten.
Nach unseren intensiven Gesprächen sind oftmals Gründungen von beschränkt haftenden Kapitalgesellschaften hierbei das selbstgesteckte Ziel unserer Klienten.
Wir bereiten die Bedingungen vor, dass Sie nach Deutschland einreisen können und Ihren Traum hier verwirklichen können.
Hierzu stellen wir sicher, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes wie auch die sonstigen Voraussetzungen (Business-Plan, Rentabilitätsplan, Zusage Krankenversicherung, etc.) erfüllen.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Selbständigkeit wurden herabgesetzt. So brauchen nicht mehr zwingend 250.000,00 € investiert und 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. Dennoch gilt gerade behördenintern, dass bei einer Investition von 250.000,00 € die Aufenthaltserlaubnis einfacher erteilt wird.
Dennoch kann man durchaus mit weniger finanziellen Mitteln gründen. Unsere sehr guten, gepflegten Kontakte mit Behörden und unsere stets überzeugenden Anträge helfen Ihnen auf Ihrem Weg der Selbstverwirklichung.
Geben Sie Ihr Gründungsanliegen gleich von Anfang an in die richtigen Hände!
Hierbei werten wir gemeinsam Ihr persönliches Profil aus und diskutieren Ihre Wünsche und Ideen, welche es zu realisieren gelten.
Nach unseren intensiven Gesprächen sind oftmals Gründungen von beschränkt haftenden Kapitalgesellschaften hierbei das selbstgesteckte Ziel unserer Klienten.
Wir bereiten die Bedingungen vor, dass Sie nach Deutschland einreisen können und Ihren Traum hier verwirklichen können.
Hierzu stellen wir sicher, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes wie auch die sonstigen Voraussetzungen (Business-Plan, Rentabilitätsplan, Zusage Krankenversicherung, etc.) erfüllen.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Selbständigkeit wurden herabgesetzt. So brauchen nicht mehr zwingend 250.000,00 € investiert und 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. Dennoch gilt gerade behördenintern, dass bei einer Investition von 250.000,00 € die Aufenthaltserlaubnis einfacher erteilt wird.
Dennoch kann man durchaus mit weniger finanziellen Mitteln gründen. Unsere sehr guten, gepflegten Kontakte mit Behörden und unsere stets überzeugenden Anträge helfen Ihnen auf Ihrem Weg der Selbstverwirklichung.
Geben Sie Ihr Gründungsanliegen gleich von Anfang an in die richtigen Hände!